Compliance
Verfahrensordnung
Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, sowie von freiwilligen Regeln und Kodexen nimmt bei die LTS Spedition einen hohen Stellenwert ein. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, erwarten wir von möglichen Verstößen unserer eigenen Mitarbeiter oder der unserer Geschäftspartner Hinweise zu bekommen, um diese abzustellen und zukünftig zu vermeiden. Bei uns werden alle Beschwerden und Hinweise mit größter Sorgfalt, Diskretion und unter Verschwiegenheit bearbeitet.
Sie haben einen Vorfall beobachtet oder erlebt, den Sie uns mitteilen möchten?
Dann möchten wir Sie ermutigen, uns diesen zu melden. Ihre Meldung wird absolut vertraulich behandelt. Wie genau Sie bei LTS Spedition einen Hinweis melden können, erfahren Sie im Folgenden.
1. Art von Beschwerden / Hinweisen, die eingereicht werden können
Gemäß dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können zum Beispiel folgende beobachtete Risiken/Verletzungen gemeldet werden:
- Kinderarbeit, Zwangsarbeit & Sklaverei
- Vorenthalten des Lohns
- Missachtung geltender Arbeitsschutzpflichten sowie ungenügende Sicherheitsstandards
- Ungleichbehandlungen
- Umweltverschmutzung mit negativen Folgen für die menschliche Gesundheit
- Nicht umweltgerechte Handhabung der Lagerung und Entsorgung von Materialien
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können Meldungen über beobachtete / erlebte Verstöße zu beispielsweise folgenden Themen eingereicht werden:
- Straftatbestände
- Ordnungswidrigkeiten
- Missachtung von Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
- Verstöße gegen Produktsicherheit
- Verstöße gegen Umwelt- oder Datenschutz
- Verstöße gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards
- Unsicherer Straßen- und Beförderungsverkehr
2. Meldestellen für Beschwerden und Hinweise
Ihre Beschwerden und Hinweise sowohl im Rahmen des HinSchG als auch nach LkSG können Sie über das untenstehende Formular abgeben.
Des Weiteren können Sie ihre Beschwerden und Hinweise per Mail an: Hinweisgeber@lts-spedition.de melden.
Beschwerden und Hinweise über den Postweg versenden Sie bitte an:
LTS Speditions GmbH
Am Fuchsbau 4
49401 Damme
z.H. Compliance bzw. Hinweisgeber
Unser Meldestellenbeauftragter behandelt jedes Ihrer Anliegen unparteiisch und unabhängig. Alle Beschwerden und Hinweise werden mit größter Sorgfalt, Diskretion und unter Verschwiegenheit bearbeitet.
Verstöße nach dem HinSchG können, gemäß §§ 19ff. HinSchG, zusätzlich über das externe, öffentliche Portal der BAFA gemeldet werden.
3. Inhalte Ihrer Meldung
Geht ein Hinweis bei uns ein, wird dieser unter allen oben genannten Verfahrensgrundsätzen (Sorgfalt, Diskretion, Verschwiegenheit) bearbeitet. Um diese Fälle vollumfänglich bearbeiten zu können und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, ist es besonders wichtig, dass Ihr Hinweis so konkret wie möglich beschrieben wird, sodass es auch fachfremden Personen möglich ist, Ihre Beschreibung nachzuvollziehen. Hilfreich kann dabei die Beantwortung der fünf W-Fragen sein:
- Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
- Wann? – Wann ist der Vorfall passiert?
- Wie? – Wie oft ist er passiert? In welchem Maße?
- Wo? – Wo wurde der Vorfall beobachtet? Wo hat sich dieser ereignet?
Besonders hilfreich ist, wenn Sie uns als hinweisgebende Person für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Schutz Ihrer Person ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
4. Umgang mit hinweisgebenden Personen
Ein wichtiger Bestandteil des gesamten Beschwerdeverfahrens, sowohl nach HinSchG, als auch nach LkSG, ist Ihr Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung. Jegliche Einschüchterungsversuche oder Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, die im guten Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten gemeldet haben, werden durch uns nicht toleriert.
5. Bearbeitung Ihrer Meldung (Prozess)
- Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person (innerhalb von 7 Tagen, wenn Kontaktdaten vorhanden)
- Prüfung der Beschwerde, ggf. Kontaktaufnahme mit der hinweisgebenden Person zur weiteren Darstellung des Sachverhalts
- Klärung des Sachverhalts
- Erarbeitung einer Lösung, ggf. im Austausch mit der hinweisgebenden Person
- Umsetzung und Kontrolle von Abhilfemaßnahmen
- Überprüfung des erzielten Ergebnisses; Rückmeldung an die hinweisgebende Person (nach spätestens 3 Monaten)
- Wirksamkeitsüberprüfung, ggf. Anpassung des Verfahrens oder der Maßnahme